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   OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09   

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https://dejure.org/2009,28125
OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09 (https://dejure.org/2009,28125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2009 - 4 WF 112/09 (https://dejure.org/2009,28125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 4 WF 112/09 (https://dejure.org/2009,28125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50e Abs 1 FGG, § 50e Abs 2 FGG
    Umgangsregelungsverfahren: Untätigkeitsbeschwerde gegen eine Terminsverlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Terminsverlegung oder Fortgang eines Verfahrens als Ziel einer Untätigkeitsbeschwerde in Familiensachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 ) und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2811 ).

    In umgangsrechtlichen Verfahren ist bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch als angemessen erachtet werden kann, zu berücksichtigen, dass jede Verfahrensverzögerung wegen einer eintretenden Entfremdung häufig rein faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung führt (BVerfG, NJW 1997, S. 2811 ).

  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist gesetzlich nicht geregelt, das Rechtsinstitut ist aber allgemein anerkannt (Vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 2258; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2007, 1030f; Zöller/Gummer, ZPO, 27. Aufl., § 567 Rdnr. 21) als ein Mittel der Verfahrensbeteiligten, das gerichtliche Verfahren im Fall einer unzumutbaren und auf Rechtsverweigerung hinauslaufenden Verfahrensverzögerung voranzutreiben (OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030f mwN).

    Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu berücksichtigen (BVerfG, FamRZ 2008, 2258ff unter Hinweis auf BVerfG, NJW 2001, S. 961 f).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06

    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist gesetzlich nicht geregelt, das Rechtsinstitut ist aber allgemein anerkannt (Vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 2258; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2007, 1030f; Zöller/Gummer, ZPO, 27. Aufl., § 567 Rdnr. 21) als ein Mittel der Verfahrensbeteiligten, das gerichtliche Verfahren im Fall einer unzumutbaren und auf Rechtsverweigerung hinauslaufenden Verfahrensverzögerung voranzutreiben (OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030f mwN).

    Eine solche Einwirkung auf das erstinstanzliche Verfahren läge außerhalb des Bereichs statthafter Einflussnahme durch das Beschwerdegericht auf den Fortgang des erstinstanzlichen Rechtsstreits (Vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2007, 1030f; OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 26.07.2006, Az 19 W 47/06).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des einzelnen Bürgers auf effektiven Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, der gebietet, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu berücksichtigen (BVerfG, FamRZ 2008, 2258ff unter Hinweis auf BVerfG, NJW 2001, S. 961 f).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 ) und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2811 ).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 19 W 47/06

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit des Rechtsschutzziels, eine den Rechtszug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    Eine solche Einwirkung auf das erstinstanzliche Verfahren läge außerhalb des Bereichs statthafter Einflussnahme durch das Beschwerdegericht auf den Fortgang des erstinstanzlichen Rechtsstreits (Vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2007, 1030f; OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 26.07.2006, Az 19 W 47/06).
  • OLG Hamm, 23.10.2006 - 4 WF 187/06

    Untätigkeitsbeschwerde gegen Terminsverfügung des Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09
    9 Auch diese Beschwerde ist, soweit sie sich gegen die Terminsverlegung richtet, nicht statthaft, da die Terminsverlegung als verfahrensleitende Verfügung des Gerichts grundsätzlich nicht anfechtbar ist (Keidel/Kahl, § 19 FGG Rn. 5; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1996).
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